Feuerverbot

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Allgemeines Verbot von Feuer im Freien, sehr hohe Brandgefahr

Aufgrund der aktuellen Bedingungen gilt ein absolutes Feuerverbot! Damit darf auch in fest eingerichteten Feuerstellen kein Feuer gemacht werden. Solange das Feuerverbot gilt, sind offene Feuer verboten, unabhängig vom Ort oder dem Grund (also Feuerwerk, Grillfeuer und alles, was zu einem Brand führen könnte).

Ausserhalb vom Waldgebiet dürfen Grillfeuer (nur gas- oder strombetriebene Grills) entzündet werden, sofern sich diese innerhalb einer Anlage befinden und unter ständiger Beobachtung sind. Ausserdem dürfen sie keine unmittelbare Brandgefahr darstellen, keinen übermässigen Rauch verursachen und müssen mit den nötigen Löschmitteln (Feuerlöscher, Wasserhahn in der Nähe oder Hydrant) ausgestattet sein.

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